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Energie, Umwelt

Leitlinien für eine Energiewende in Baden-Württemberg

  • Wir wollen eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung die den Bedürfnissen des Industriestandorts Baden-Württemberg gerecht wird.
  • Baden-Württemberg ist keine Insel im europäischen Energienetz. Wir brauchen eine effiziente, gesamteuropäische Struktur bei Netzen und Energieerzeugung. Baden-Württemberg sollte deswegen neben den landeseigenen Handlungsmöglichkeiten auch die Mitverantwortung im Bund und innerhalb der EU nutzen, um den Klimaschutz in Baden-Württemberg wirksam voranzubringen.
  • Ziel muss es sein, die Treibhausgasemissionen des Landes bis 2050 um mindestens 80 % zu senken. Wir wollen den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von heute rund 17% auf mindestens 35% bis 2020 steigern. Hierzu sollen die Windkraft 10% (davon 5 % im Land), die Wasserkraft 9%, sowie Photovoltaik und Bioenergie jeweils 8% beitragen. Darüber hinaus soll der Stromverbrauch im Land bis zum Jahr 2020 um 10 Prozent gesenktwerden.
  • Die Energiewende erfordert einen massiven Um- und Ausbau der Infrastruktur. Wir fordern dabei eine ernsthafte und gleichzeitig effiziente Beteiligung der Bürger und der Kommunen bereits in den Planungsverfahren.
  • Wir brauchen einen massiven Ausbau der Übertragungsnetze in Europa, Deutschland und Baden-Württemberg. Die Landesregierung muss diesen Ausbau vorantreiben und darf ihn nicht blockieren.
  • Für die Netzintegration der fluktuierenden erneuerbaren Energien brauchen wir jeden verfügbaren Energiespeicher, so wie das geplante Pumpspeicherwerk in Atdorf. Die Landesregierung muss den Ausbau der Speicher dringend voranbringen.
  • Für den Ausbau intelligenter Verteilnetze ist die Landesregierung aufgerufen, ihre Miteigentümerstellung an der EnBW für eine strategische Kooperation mit den regionalen und kommunalen Energieversorgern fruchtbar zu machen.
  • Gewerbe und Haushalte in Baden-Württemberg müssen künftig flächendeckend mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden, um so die großen Energieeffizienzpotenziale bei den Verbrauchern heben können. Dies sollte in den nächsten zwei Jahren durch einen Modellversuch in je einem Mittelzentrum oder Unterzentrum pro Regierungsbezirk erprobt werden.
  • Für den Übergang zu den erneuerbaren Energien brauchen wir wegen des Atomausstiegs neue, effiziente Gaskraftwerke. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass der Bau neuer Gaskraftwerke zwingend in Verbindung mit dem Einsatz der KWK erfolgen muss.
  • Für die Steigerung der Energieeffizienz muss die von der Bundesregierung vorgeschlagene steuerliche Abschreibungsmöglichkeit von 10% im Gebäudesektor umgesetzt werden. Hier ist die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für dieses Ziel einzusetzen.
  • Die öffentliche Hand muss beim Thema Energieeffizienz mit gutem Beispiel voran gehen. Dies gilt über den Neubau und die Sanierung von Gebäuden auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge insgesamt. Grundsätzlich sollen Produkte und Dienstleitungen beschafft werden, die bezogen auf ihre Energieeffizienz die höchsten Leistungsniveaus haben und zur höchsten Effizienzklasse gehören.
  • Nachdem keine wissenschaftliche Grundlage für ein Endlager für radioaktive Abfälle im Land besteht, sollte zunächst der Salzstock in Gorleben weiter erkundet werden.
  • Durch Umschichtungen im Landeshaushalt sollen insgesamt 50 Millionen Euro jährlich dafür eingesetzt werden, die Erneuerbaren Energien zu fördern und konsequent auszubauen. Namentlich sollten die Mittel dazu eingesetzt werden, den weiteren Ausbau der KWK voranzubringen, die Forschungsbemühungen zu intensivieren und die Energieagenturen zu stärken, insbesondere um bei Bürgern und Unternehmen Energieeffizienzpotentiale zu heben.
  • Über die wesentlichen Infrastrukturprogramme des Landes, das Entwicklungspro­gramm Ländlicher Raum und das Städtebau-Förderprogramm müssen stärker als bisher Impulse für die energetische Gebäudesanierung gesetzt werden.
  • Dem Aufsichtsrat der Landesstiftung soll empfohlen werden, noch frei werdende Mittel aus den Nettoerträgen der Landestiftung für ein Forschungsprogramm und Modellprojekte zur Steigerung der Effizienz im Bereich der Erneuerbaren Energieproduktion vorzusehen

Ausbau der Erneuerbaren Energien in und für Baden-Württemberg

Ziele im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Ausbau der Windkraft auf einen Anteil von 10 % an der Bruttostromerzeugung für Baden-Württemberg

  • Wir wollen den Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung für Baden-Württemberg auf 10 % erhöhen, davon sollen 5 % durch Zubau im Land und Repowering bestehender Anlagen und 5 % durch Off-Shore-Anlagen erzeugt werden.
  • Der Bau moderner Großwindkraftanlagen greift vielerorts massiv in die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes ein. Ausreichende Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zu bewohntem Gebiet sind ebenso notwendig, wie eine intensive und frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen bereits in der Planungsphase.
  • Zusätzliche Windkraftanlagen sind bevorzugt an Standorten zu konzentrieren, die durch bestehende bauliche Anlagen bereits vorgeprägt sind. Auch die Bereitschaft der Investoren, interessierte Bürger über Genossenschaftsmodelle verstärkt einzu­binden, ist durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Ausbau der Wasserkraft

  • Wir wollen eine Steigerung des Anteil der Wasserkraft an der Stromerzeugung für Baden – Württemberg auf 9 % im Jahr 2020 erreichen.
  • Wir fordern eine aktive Informationspolitik des Landes, um die für diese Stromerzeugung erforderliche große Anzahl von Vorhaben im Bereich der Klein- und Kleinstwasserkraft zu unterstützen. Insbesondere gilt es, seitens der Behörden gemeinsam mit den Bauherren effektive Ausgleichsmaßnahmen vor Ort für Eingriffe in ökologische Belange zu entwickeln.
  • Im Land gibt es noch immer viele stillgelegte kleine Wasserkraftwerke, die zum Teil deswegen nicht reaktiviert werden, weil die dafür geforderte Durchgängigkeit für Fische zu Mehrkosten führte, die eine Wiederinbetriebnahme verhindern. Die Kosten dieser Investition müssen durch ein Förderprogramm des Landes abgefedert werden, das hierfür Darlehen mit 25 jähriger Laufzeit und 10 tilgungsfreien Jahren bereithält.
  • Des Weiteren gilt es, Potenziale für mittlere und größere Anlagen am Neckar und zahlreichen kleineren Fließgewässern des Landes, die bereits umfassend erhoben sind, wo ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, auch zu nutzen.
  • Wo technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, sind bestehende Kraftwerke durch den Einsatz neuer Turbinen und Generatoren zu ertüchtigen. Die CDU – Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, in Pilotprojekten ganz neue Turbinenentwicklungen aber auch neue Kraftwerkstypen zu erproben und einzusetzen. Forschung und Entwicklung müssen dazu ausreichend gefördert werden.
  • Wir müssen gemeinsam mit unseren Nachbarländern ein Gesamtkonzept zur Nutzung der Wasserkraft entwickeln. Es gilt Anreize für die Zusammenarbeit der Energieversorgungsunternehmen dies- und jenseits der Grenzen zu schaffen und wo notwendig, auch das Stromnetz auszubauen, um bisher ungenutzte Potentiale gemeinsam zu erschließen.

Strom aus Bioenergie

  • Die CDU – Landtagsfraktion steht zu den Feststellungen des Biomasse – Aktionsplanes und seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2009, die nach wie vor Gültigkeit besitzen. Dennoch hält es die CDU – Landtagsfraktion für möglich, den Anteil der Bioenergie an der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg auf 8 % im Jahr 2020 und damit um 1,5 % mehr, als im bisherigen Biomasseaktionsplan vorgesehen, zu erhöhen.
  • Eine Möglichkeit zur Erhöhung des Anteils der Bioenergie lässt sich durch eine Effizienzsteigerung der bestenden Verstromungsanlagen erreichen. Hier muss durch gezielte Fördermaßnahmen aber auch durch den Ausbau von Forschungsprojekten alles dafür getan werden, um dieses Potential zu heben.
  • Die Zusammenarbeit von Universitäten und Instituten mit der Wirtschaft im Bereich der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung zur Biomassenutzung muss weiter ausgebaut werden.
  • Biomasse-KWK-Anlagen sollen weiter ausgebaut werden, insbesondere auf Basis von Festbrennstoffen und Biogas. Dabei sollen bevorzugt Anlagen errichtet werden, die Biomasse aus dem Reststoff- und Abfallbereich einsetzen.
  • Bestehende Stromerzeugungsanlagen ohne oder mit unzureichender Wärmenutzung, insbesondere bei größeren Holzkraftwerken und Biogasanlagen, sollen nachgerüstet werden. Dabei steht der Ausbau von Wärmenetzen zur effizienten Energienutzung im Vordergrund.

Strom aus Fotovoltaik und Solarkraftwerken

  • Der Anteil des Stroms aus Sonnenenergie an der Stromerzeugung für Baden-Würt­temberg soll bis zum Jahr 2020 auf 8 % gesteigert werden.
  • Wir fordern, dass verstärkt Dachflächen öffentlicher Gebäude für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen durch private Investoren und Genossenschaften zugänglich gemacht werden. Das Land sollte hier bei seinen eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, zusätzlich zum bestehenden Windatlas ein Sonnenkataster für Baden-Württemberg zu erarbeiten. Dies liefert wichtige Erkenntnisse für Investitionsentscheidungen der Zukunft.
  • Gerade im Bereich des Sonnenstroms gilt es, in Zukunft verstärkt im europäischen und internationalen Maßstab zusammenzuarbeiten. Notwendig sind hierzu ein massiver Ausbau des europäischen Stromnetzes und gemeinsame Investitionen der europäischen Energieversorgungsunternehmen zur Schaffung des Kraftwerksparks. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen solchen Prozess durch Investitionen in die Forschung aber auch durch Bereitstellung von Bürgschaften für solche Projekte positiv zu begleiten.

Strom aus Tiefen - Geothermie

  • Es gilt, neue, risikoärmere Techniken der Geothermie zu entwickeln. Vor allem müssen geeignete Maßnahmen zur sicheren und gleichzeitig bezahlbaren Vorerkundung von potenziellen Bohrstellen gefunden werden, um Schäden, die meistens bereits bei der Bohrung auftreten, zu vermeiden.
  • Wir fordern einen Schutz über eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Geothermieunternehmen.

Ziele im Bereich der Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien

  • Die CDU Landtagsfraktion strebt an, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung für Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu steigern.
  • Bei öffentlichen Gebäude wollen das Erneuerbare Wärme Gesetz Baden-Württemberg fortschreiben und ab dem Jahr 2014 einen Anteil von 15 % erneuerbare Energien an der Wärmebereitstellung bei Bestandsimmobilien und von 25 % beim Neubau öffentlicher Gebäude vorschreiben. Bei der Anmietung von Gebäuden durch die öffentliche Hand ist über das Vergaberecht für Neuverträge bereits ab dem Jahr 2013 ebenfalls ein Anteil von 25 % erneuerbarer Energien bei der Wärmebe­reitstellung vorzuschreiben.
  • Bei Wohngebäuden wollen wir bei Neubauten den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung ab 2014 auf 25 % erhöhen und bei Altbauten ab 2015 auf 15 %.
  • Die CDU – Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass durch Förderprogramme zusätzliche Anreize geschaffen werden, auch im gewerblichen und industriellen Sektor verstärkt auf Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien zu setzen. Für die Steigerung der Energieeffizienz durch Kraft –Wärme –Kopplung gilt es, durch entsprechende Informationskampagnen des Landes zu werben.

Wärme aus Bioenergie

  • Die CDU – Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, den Anteil der Biomasse an der Wärmerzeugung deutlich über die Ziele des Energiekonzepts 2020 hinaus zu steigern.
  • Bei der Nutzung von Biogas muss darauf geachtet werden, dass dieses in erster Linie in Anlagen zur Kraft – Wärme – Kopplung und weniger zu Heizzwecken in privaten Haushalten verwendet wird, da dieser wertvolle Rohstoff so deutlich effizienter genutzt werden kann. Eine entsprechende Änderung der Wärmegesetze des Landes und des Bundes ist daher zu überprüfen.

Solarthermie

  • Die CDU Landtagsfraktion fordert, gemeinsam mit den Handwerkskammern eine Kommunikationskampagne zur Nutzung der Solarthermie im privaten und gewerblichen Bereich zu starten, bei der die Vorteile dieser zuverlässigen und ausgereiften Technologie aufgezeigt werden.
  • Die Auflegung eines Förderprogramms für den Zubau von Standardanlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung auf privaten Wohngebäuden und gewerblichen Immobilien ist zu prüfen. Dazu gilt es, die Effizienz der am Markt befindlichen solarthermischen Anlagen durch Investitionen in Forschung und Entwicklung weiter zu steigern und damit auch die Kosten für Neuanlagen mittelfristig zu senken.
  • Die CDU – Landtagsfraktion fordert, die Forschungsmittel des Landes für die Solarthermie zu verdoppeln und in eine intensive Projektförderung einzusteigen. Hierzu bietet sich auch die Ausschreibung eines Wettbewerbs an, bei dem Projekte wie solarthermisch über Nahwärmenetze versorgte Modellsiedlungen und andere innovative Ansätze öffentlichkeitswirksam prämiert werden.

Geothermie

  • Siehe oben.

Konventionelle Technik, Netze und Speicher:

  • Bis die erneuerbaren Energien in der Lage sind eine weitgehend vollständige Versorgung zu gewährleisten, müssen konventionelle Kraftwerke zur Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit beitragen. Dieser konventionelle Anteil soll allerdings mittel- und langfristig gesenkt werden und schlussendlich ganz verschwinden. Gaskraftwerken wird seitens der CDU-Landtagsfraktion eine Vorrangstellung im Bereich der konventionellen Kraftwerke eingeräumt.
  • Wir fordern einen massiven Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Damit die dabei erzeugte Wärme auch den Weg zu ihren Abnehmern finden kann, müssen auf kommunaler und regionaler Ebene neue Konzepte für den Bau und Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen erfolgen.

Kohlekraftwerke

  • Um in das Zeitalter der regenerativen Energien zu gelangen, ist die Kohlekraft auch hier in Baden-Württemberg zunächst weiter notwendig.
  • Bei Neubauten muss auf die beste verfügbare Technik zurückgegriffen werden. Die Anlagen müssen durch hohe Wirkungsgrade eine besonders gute Ausnutzung des Brennstoffes garantieren.
  • Da der großtechnische Einsatz von CCS – der unterirdischen Speicherung von CO2 in näherer Zukunft nicht absehbar ist, müssen weitergehende Pilot- und Forschungsprojekte vorangetrieben werden. Hierzu bedarf es einer tragfähigen Rechtsgrundlage von Seiten des Bundes.

Gaskraftwerke

  • Die CDU-Landtagsfraktion misst neuen Gaskraftwerken mit sehr hohen Wirkungsgraden im Rahmen einer klimaschonenden Energieumwandlung in Zukunft auch im Verhältnis zu Kohlekraftwerken eine besondere Bedeutung bei. Um auch in Zukunft eine versorgungssichere Stromversorgung in Baden-Württemberg zu gewährleisten, muss ein weiterer Zubau erfolgen.

Kraft-Wärme-Kopplung - KWK

  • Die CDU-Landtagsfraktion strebt einen Ausbau der KWK-Anteile an der Stromgestehung auf mindestens 30 % bis 2020 an.
  • Wir fordern, dass kein konventionelles Kraftwerk ohne Kraft-Wärme-Kopplung gebaut werden darf. Daraus folgt, dass Kraftwerke vor allem an Standorten gebaut werden sollen, die bereits über ein Wärmenetz verfügen, oder dies im Zuge eines Kraftwerksbaus einführen wollen.
  • Ergänzend zu den Förderaktivitäten des Bundes wurden durch die CDU geführte Landes­regierung folgende Förderprogramme für die KWK auf den Weg gebracht:
  • Im Rahmen des Programms „Kommunale Modellprojekte Klimaschutz“ werden die Installation von KWK-Anlagen in Form von Brennstoffzellen oder Stirling- Motoren gefördert, wobei der Einsatz von Biomasse und Biogas Vorrang hat.
  • Wärmenetze werden innerhalb des Programms „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ gefördert. Das Programm richtet sich an Gemeinden, Stadt- und Landkreise, kommunale Verbände sowie kleine und mittlere Unter- nehmen.
  • Im Rahmen des Bioenergiewettbewerbs werden Demonstrationsvorhaben für die KWK, insbesondere im Bereich der Nahwärmenetze gefördert.

Die CDU-Landtagsfraktion plädiert für einen weiteren Ausbau dieser Fördermaßnahmen und Anreize, die sich schon in der bisherigen Praxis als sehr erfolgreich erwiesen haben.

  • Der Ausbau von Fernwärmenetzen muss durch gezielte Anreize und Beratungsinitiativen vorangetrieben werden, damit Synergien im Bereich der industriellen Abnahme und Abgabe von Wärme gefunden werden können.
  • Auf kommunaler Ebene sind Kommunen und Regionen dazu angehalten, bei Ausbau und Modernisierung von Wohnsiedlungen und Industriesektionen den Ausbau der KWK voranzutreiben.
  • Die CDU Landtagsfraktion schlägt vor, einen landesweiten Wettbewerb zur KWK auszuschreiben. Es sollen sehr innovative und nachhaltige Energiekonzepte prämiert werden. Die besten vier teilnehmenden Kommunen, jeweils eine Kommune pro Regierungsbezirk, sollen dabei mit einem Preis von 200 000 € ausgezeichnet und als Leuchtturmprojekte öffentlichkeitswirksam ausgestellt werden.
  • Im Gebäudebereich muss bei Neubauten in Zukunft bei geeigneten Bedingungen einer Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungs-Anlage Vorrang vor einer konventionellen Klimaanlage gewährt werden.
  • Das Land ist aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen und den Spitzenvertretern von Industrie und Handwerk eine Kommunikationsplattform aufzubauen um die vor Ort beteiligten in einen Dialog zu bringen um mögliche Potenziale zu erschließen. Wir fordern dazu die Einrichtung eines landesweiten KWK-Dialoges.

Kernenergie

  • 2022 wird das letzte Kernkraftwerk in Baden-Württemberg vom Netz gehen. Bis dahin muss ein gesicherter Betrieb der noch am Netz befindlichen Anlagen gewährleistet sein. Auch nach dem Betrieb müssen im Rahmen der Stilllegung und des Rückbaus höchste Sicherheitsstandarts unser Maßstab sein.
  • Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich für den Erhalt des Europäischen Instituts für Transurane des KIT am Standort Karlsruhe aus, um weiter Forschung auf hohem Niveau im europäischen Verbund zu ermöglichen.
  • CDU-Landtagsfraktion hält in der Endlagerfrage an einer möglichst zügigen, vollständigen, ergebnisoffenen und transparenten Erkundung des Salzstocks in Gorleben fest.

Netze und Speicher

  • Im weiteren Verlauf des Netzausbaus müssen rechtsgültige Planungs­entscheidungen beschleunigt, und die notwendige Partizipation der Betroffenen am Verfahren ermöglicht werden.

Intelligente Stromzähler, Smart-Home und Smart Grids

  • Wir sehen die Politik in der Pflicht, verlässliche und dauerhafte technische Standards zu setzen, um eine möglichst schnelle und umfassende Ausstattung der Verbraucher zu gewährleisten. Das Ziel des Bundes, bis 2020 80% der Haushalte mit intelligenten Zählern auszustatten, muss in Baden-Württemberg übertroffen werden.
  • In einem ersten Schritt sollen in den nächsten zwei Jahren in je einem Mittelzentrum oder Unterzentrum pro Regierungsbezirk in Baden-Württemberg in den Haushalten und Unternehmen die Praxis des Einsatzes von Smart Metern erprobt werden.
  • Begleitet durch Forschungsprojekte sollen Möglichkeiten erschlossen werden, den breiten Markteintritt intelligenter Stromzähler und der damit verbundenen Infrastruktur zu vereinfachen und Akzeptanzprobleme zu beseitigen.
  • Eingebettet in ein Smart Grid, ein intelligentes Netz, können Smart-Homes für die Versorger und Kunden von großem Nutzen sein. Im Rahmen von Modellprogrammen sollten die dabei zur Anwendung kommenden Möglichkeiten der Bevölkerung auf einer zentralen Plattform und in Beratungsgesprächen näher gebracht werden.

Leistungsfähiges Gasnetz, das Gasnetz als Energiespeicher

  • Das Gasnetz kann, verknüpft mit einem intelligenten Stromnetz, eine Speicherlösung darstellen. Bei einem Stromüberangebot, beispielsweise aufgrund hoher Sonneneinstrahlung bei niedrigen Verbrauchswerten, kann dieser überschüssige Strom dazu genutzt werden Wasserstoff herzustellen und diesen in Methangas umzuwandeln, aus dem wiederum Wärme oder Strom gewonnen werden kann. Um die Wirkungsgrade dieser Umwandlungskette weiter zu erhöhen, muss die Forschung auf diesem Sektor weiter vorangetrieben werden und es müssen auch hier in Baden-Württemberg Pilotprojekte entstehen.

Pumpspeicherwerke

  • Die CDU Landtagsfraktion spricht sich ausdrücklich für die Realisierung des Pumpspeicherkraftwerks Atdorf aus. Sie hat aber auch Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die Ängste vor dem Bau eines so großen Projektes in ihrer Region haben. Ebenso gilt es, notwendige Eingriffe in Natur und Landschaft angemessen auszugleichen
  • In Baden-Württemberg bietet sich die Chance, neben dem bereits in Planung befindlichen neuen Pumpspeicherwerk Atdorf, mindestens zwei weitere große Pumpspeicherwerke zu errichten.

Neue Speicherlösungen und vorhandene Speicher nutzen

  • Um die erneuerbaren Energien erfolgreich in ein Gesamtsystem integrieren zu können, ist die Erforschung neuer Speichertechnologien unerlässlich. Bei bereits vorhandenen Lö­sungen muss zum einen die Kostendegression im Vordergrund stehen.
  • Den Energieversorgern sollte es ermöglicht werden, die in vielen Haushalten im Land installierten elektrischen Speicherheizsysteme zur Einspeisung von Erzeugungsspitzen aus Windkraft und Photovoltaik zu nutzen

Die Energieversorger im Land

  • Die EnBW kann und darf keine „stille Beteiligung“ des Landes sein! Wir fordern die Landesregierung auf, die Entwicklung des Unternehmens auch im Zusammenwirken mit den vielen erfolgreichen kommunalen Energieversorgern im Land positiv zu begleiten. Ziel muss es dabei sein, die Stärken des Unternehmens EnBW, die über große Erfahrung bei der Umsetzung bedeutender Infrastrukurprojekte, sei es im Netz- oder im Kraftwerksbau verfügt, mit den Stärken der Stadtwerke, die die jeweiligen Verhältnisse und Notwendigkeiten vor Ort am besten kennen, sinnvoll zu bündeln.

Energieeffizienz

  • Wir werden die Ziele der Energiewende nur erreichen, wenn wir neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch in erheblichem Umfang Energie einsparen. Die dafür notwendigen Forschungsanstrengungen im Sektor der Energieeffizienz müssen Hand in Hand mit der Aus- und Fortbildung bei den handwerklichen Betrieben gehen, die die notwendigen Maßnahmen in die Praxis umsetzen.
  • Wir fordern die Landesregierung auf, die finanzielle Förderung für die regionalen Energieagenturen zu verstetigen und bedarfsgerecht anzuheben, um dauerhaft eine flächendeckende Präsenz sicherzustellen.
  • Zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden sind häufig hohe Investitionen nötig. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ein umfassendes Förderungsinstrument vorgeschlagen, Gerade Baden-Württemberg als Land der Häuslebauer steht jetzt besonders in der Verantwortung, konstruktiv zu einem Zustandekommen dieses Gesetzes im Bundesrat beizutragen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich aktiv hierfür einzusetzen.
  • Die CDU-Landtagsfraktion schlägt vor, den Kommunen eine kostengünstige Visualisierung ihrer Stoff- und Energieströme zu ermöglichen, an der alle Beteiligten freiwillig teilnehmen können. Die so entstandenen „kommunalen Energiekarten“ können allen Interessierten öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Da gerade durch Information und Vernetzung im Bereich der Energieeffizienz hohe Investitionen ausgelöst werden können, ist die Landesregierung aufgefordert, durch zusätzliche, projektbezogene Finanzmittel diese Potenziale zu heben. Denkbar ist hierzu der Aufbau einer „Effizienzstiftung Baden-Württemberg“.

Monitoring und Ausblick

  • Wichtig wird es in den kommenden Jahren sein, transparent festzuhalten, inwieweit die ehrgeizigen Ziele tatsächlich erreicht werden. Neben dem jährlichen bundesweiten Monitoring, muss deshalb auch auf Landesebene der Umsetzungsprozess der Energiewende kritisch begleitet werden.
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